Rechtliche Informationen
Rechtsquellen für Studierende.
Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes:
Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) regelt die Organisation, Aufgaben und Finanzierung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) als gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden. Es legt die Struktur der ÖH mit Bundes-, Hochschul- und Studienvertretungen fest und bestimmt die Wahlmodalitäten für deren Vertreterinnen und Vertreter. Die ÖH vertritt Studierende in hochschul- und bildungspolitischen Fragen, bietet Beratung und Serviceleistungen an und setzt sich für deren soziale und wirtschaftliche Interessen ein. Die Finanzierung erfolgt unter anderem durch den ÖH-Beitrag, den alle Studierenden jedes Semester entrichten. Das HSG schafft damit die rechtliche Grundlage für die Mitbestimmung und Vertretung der Studierenden an Österreichs Hochschulen.
Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO) regelt die Durchführung der Wahlen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH). Sie bestimmt die Wahlmodalitäten, darunter den Ablauf, die Fristen, die Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen. Zudem legt sie fest, welche Gremien gewählt werden, wer wahlberechtigt ist und welche Anforderungen für Kandidaturen gelten. Die Wahlordnung gewährleistet damit eine transparente und geordnete Durchführung der ÖH-Wahlen auf Bundes-, Hochschul- und Studienvertretungsebene. Sie stellt sicher, dass die demokratische Mitbestimmung der Studierenden rechtskonform und fair abläuft.
Das Hochschulgesetz (HS-G) in Österreich regelt die Rahmenbedingungen für postsekundäre Bildungseinrichtungen, insbesondere für Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Es legt die rechtlichen Grundlagen für deren Errichtung, Organisation und Qualitätssicherung fest. Zudem enthält es Bestimmungen zu Studienangeboten, Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsordnungen und Anerkennungsverfahren. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards in Lehre und Forschung sowie die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Hochschulen. Damit schafft das Hochschulgesetz eine einheitliche Rechtsbasis für nicht-universitäre Hochschulen und gewährleistet deren ordnungsgemäßen Betrieb.